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Mindestlohn ist Erfolgsgeschichte – Punktuelle Veränderungen sind sinnvoll

"Vom Mindestlohn profitieren in Deutschland mehrere Millionen Menschen. Er sorgt für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt und steigert offensichtlich sogar die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse“, sagt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Tanja Machalet, sechs Monate nach Einführung des Mindestlohns. „Der Mindestlohn ist eine sozialdemokratische Erfolgsgeschichte. Er findet eine sehr breite Akzeptanz in der Gesellschaft und ist in der Praxis unkompliziert umsetzbar.“

 

„Wie bei jedem Reformwerk dieses Umfangs und dieser Tragweite muss natürlich punktuell nachjustiert werden, nun liegen Erfahrungen bei Kontrolle und Umgang mit dem Mindestlohngesetz vor“, sagt Machalet. „Zu begrüßen sind die heute von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgestellten Vereinfachungen bei der Umsetzung – vor allem bei der Aufzeichnungspflicht für enge Familienangehörige, bei bestimmten Arbeitszeitkontrollen und der gesetzlichen Definition des Ehrenamts. In Rheinland-Pfalz wird es Betrieben vor allem helfen, dass bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen die Aufzeichnungspflichten künftig verzichtbar sind. Dies ist etwa im Sinne der Winzerinnen und Winzer sowie anderer landwirtschaftlicher Betriebe."

 

"Die heute bekannt gegebenen Änderungen zeigen: Das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium, die SPD-geführte Landesregierung sowie die SPD-Fraktion handeln praxisorientiert und setzen sich für eine lebensnahe Umsetzung des Mindestlohngesetzes ein. Die Detailänderungen hatte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in Berlin gefordert. Auch bei den Mindestlohn-Dialogen der SPD-Landtagsfraktion haben wir immer betont: Der Mindestlohn darf im Kern nicht angetastet werden, aber über Anpassungen kann es selbstverständlich Gespräche geben“, betont Machalet.

 

Quelle:
SPD- Landtagsfraktion
www.spdfraktion- rlp.de

 
Schweitzer: Deutschland profitiert vom Mindestlohn

Rund 100 Tage nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende in Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer: "Der Mindestlohn hat bei mehreren Millionen Menschen in Deutschland zu einem Plus im Geldbeutel geführt. Er hat für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt gesorgt. Anders als teilweise behauptet, hat er nicht zu größeren Preissteigerungen und Arbeitsplatzverlusten geführt. Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns war das zentrale Anliegen der SPD im Bundestagswahlkampf 2013, und er ist eines der größten Reformvorhaben Deutschlands der letzten Jahrzehnte. Er hat das Land deutlich voran gebracht, Deutschland profitiert von ihm."

 

"Zur Umsetzung des Mindestlohns ist die SPD-Landtagsfraktion frühzeitig mit Vertretern der Wirtschaft, der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, des Sports, des Ehrenamts und der Bauern- und Winzerverbände in einen offenen Austausch getreten", betont Schweitzer. Bei den durchgeführten Mindestlohn-Dialogen im Februar und März habe sich gezeigt, dass es keine generellen Vorbehalte gegen den Mindestlohn gebe. Lediglich zu einzelnen Details bezüglich der Mindestlohn-Umsetzungsbestimmungen bestünden unterschiedliche Auffassung oder seien Fragen zu beantworten.

 

"Zur Wahrheit gehört auch, dass manche Kritik am Mindestlohngesetz unsachlich ist. Denn monierte Regelungen wie die wahrheitsgemäße Dokumentation der Arbeitszeiten sowie die Einhaltung der Arbeitszeitbegrenzung galten bereits vor Einführung der Lohnuntergrenze in Deutschland", sagt Schweitzer. "Von dem Mindestlohn profitieren nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch viele Arbeitgeber. Denn im Wettbewerb der Unternehmen sorgt der Mindestlohn für mehr Gerechtigkeit und Fairness. Vorher hatten dies zum Teil Dumping-Löhne verhindert." Schweitzer abschließend: "Der Mindestlohn ist sozialpolitisch geboten und wirtschaftlich vernünftig."

 

Quelle:
SPD- Landtagsfraktion
www.spdfraktion- rlp.de

 
Anklam-Trapp/Machalet: Geringfügige Beschäftigung reformieren

Bundesweit ist der Arbeitsmarkt einem großen Wandel unterworfen. Gegenwärtig arbeiten in Deutschland rund 7,4 Millionen Menschen in einem Minijob mit einem Lohn von bis zu 400 Euro im Monat. Davon sind 4,8 Millionen Menschen ausschließlich geringfügig beschäftigt. Die SPD-Landtagsfraktion hat deshalb gemeinsam mit der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die aktuelle Plenarsitzung einen Antrag zur Reformierung von geringfügiger Beschäftigung eingebracht.

"Seit 2003 ist die Anzahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse gestiegen und es ist davon auszugehen, dass diese, bedingt durch die Anhebung der Einkommensgrenze durch die Bundesregierung auf 450 Euro, voraussichtlich weiter steigen wird", so die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Tanja Machalet. Auch in Rheinland-Pfalz stieg die Zahl der geringfügig Beschäftigten im September 2012 auf 369.511 Minijobberinnen und Minijobber an. Besonders Frauen sind mit 67 Prozent im Bereich der ausschließlich geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse besonders stark vertreten. "Die Minijobs bringen insbesondere die Frauen um die Möglichkeit einer eigenständigen Existenzsicherung und führen für die Minijobberinnen im Zeitverlauf ihrer Erwerbsbiographie zu gravierenden Lücken in der Altersversorgung", erklärt die sozialpolitische Sprecherin Kathrin Anklam-Trapp.

"Um eine eigenständige Existenzsicherung der Frauen zu fördern und die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt herzustellen, ist es wichtig die geringfügige Beschäftigung zu reformieren", so Machalet. Konkret soll die geringfügige Beschäftigung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit begrenzt werden. Ziel ist es, den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro nicht zu unterschreiten, um auch geringfügig Beschäftigte angemessen zu entlohnen.

"Rechtlich werden schon heute die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse gleich behandelt. Der größte Teil der geringfügig Beschäftigten nehmen ihre Rechte jedoch nicht wahr, oder sind nur unzureichend aufgeklärt", sagt Machalet. So haben auch geringfügig Beschäftigte einen Anspruch auf alle Arbeitsentgelte mindestens in dem Umfang, der ihrer Arbeitszeit entspricht und somit auch auf Leistungen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub, Mutterschutz und Elterngeld.

"Der Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist neben der Mindestlohninitiative im Bundesrat ein richtiger Schritt in die zukünftige Ausrichtung einer gerechteren Arbeitsmarktpolitik", bekräftigen Anklam-Trapp und Machalet.

SPD-Landtagsfraktion
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