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Matthias Mieves (MdB): Infos zur Wahlrechtsreform

Veröffentlicht am 17.03.2023 in Bundespolitik

Liebe politisch Interessierte, liebe Freundinnen und Freunde,
seit 2012 liegt dem Bundestag die Hausaufgabe vom Bundesverfassungsgericht vor, das Wahlrecht zum Bundestag grundlegend zu reformieren. Der Bundestag muss lt. Verfassungsgericht stabil kleiner werden, als er durch die vielen Überhangs- und Ausgleichmandate bislang war. 

Zudem soll das Verhältniswahlrecht als Grundlage für die Sitzverteilung gewahrt bleiben. Eine solche Reform konnte in den letzten 11 Jahren nicht auf den Weg gebracht werden.
Jetzt endlich ist es soweit: Wir haben heute eine Reform verabschiedet, die den Bundestag fest auf 630 Plätze begrenzt und zugleich das Verhältniswahlrecht bei der Sitzverteilung wahrt.
Zu eurer Information rund um die Reform habe ich euch die wichtigsten Fragen und Antworten beigelegt.
Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende
Matthias

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