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MM Infos zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Veröffentlicht am 24.04.2023 in Bundespolitik

Liebe politisch Interessierte, liebe Freundinnen und Freunde, es liegt jetzt ein Entwurf der Bundesregierung zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vor. Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf konnten wir bereits verschiedene Verbesserungen bei der Förderung neuer Heizungen, bei der Zulassung weiterer Technologien und bei der Ausgestaltung von Übergangsregelungen erreichen. Der wichtigste Punkt aus meiner Sicht bisher: Niemand muss eine funktionierende Heizung entfernen - bei Schäden darf auch weiterhin repariert werden.

Trotz der bereits erreichten Verbesserungen wird die Novelle - zu Recht - gerade bei uns im Ländlichen Raum kritisch gesehen und viel diskutiert. Deshalb sende ich euch beiliegend ein Frage-Antwort-Papier rund um das Gesetz. Wer sich ganz intensiv in einzelne Regelungen einlesen möchte, findet hier den Entwurf in der Fassung des Bundeskabinetts: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/entwurf-geg.pdf?__blob=publicationFile&v=4   Wie geht es nun weiter? Der Entwurf wird dem Bundestag zugeleitet und wir werden uns intensiv damit befassen. Frei nach dem Struck´schen Gesetz: "Kein Gesetz verlässt den Bundestag, wie es ihn betreten hat", werden gerade wir uns als SPD-Fraktion für weitere Verbesserungen und praktikable Lösungen einsetzen. Deshalb bitte ich euch, mir bei Interesse eure Einschätzung zu dem Entwurf zu schreiben. Ich freue mich über sachliche, möglichst kurz auf den Punkt gebrachte Bewertungen oder Argumente, warum an welcher Stelle etwas geändert werden sollte. Ich sammele euer Feedback und gebe die Vorschläge gerne in die Diskussionen innerhalb der Landesgruppe Rheinland-Pfalz und an die Fachkollegen der SPD-Fraktion, die das Gesetz zu Ende verhandeln werden.  Bitte schreibt mir dazu bis zum 5. Mai 2023. Herzliche Grüße und Danke für euer Engagement Matthias

Häufig gestellte Fragen zur GEG-Novelle

 

 

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