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Hering/Noss: Kommunalwirtschaft gestärkt

Veröffentlicht am 15.12.2013 in Inneres

Hendrik Hering, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen, Sport und Infrastruktur der Fraktion, Hans Jürgen Noss, begrüßen die heutige Verabschiedung der Reform des Gemeindewirtschaftsrechts im rheinland-pfälzischen Landtag und erklären:

„Um die Rahmenbedingungen der kommunalen Energieversorgung der Zukunft zu gestalten, ist eine Modernisierung des Gemeindewirtschaftsrechts von Rheinland-Pfalz notwendig: Im Rahmen der Liberalisierung der Märkte in Europa befinden sich die kommunalen Unternehmen im Wettbewerb mit großen privaten und staatlichen Unternehmen aus anderen europäischen Ländern und insbesondere mit den vier großen Stromkonzernen. Kommunale Unternehmen sind unverzichtbar, um deren Vormachtstellung in den nächsten Jahren deutlich aufzubrechen, um die Energiewende zu sichern, regionale Wertschöpfung zu erzeugen und Energie für alle bezahlbar zu halten.

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass eine Privatisierung von in öffentlicher Trägerschaft erbrachten Leistungen nicht zwangsläufig mehr Verbraucherrechte, preisgünstigere Angebote, höheres Qualitätsniveau oder höheren Gemeinwohlnutzen erzeugt. Ganz im Gegenteil hat die weitere Konzentration auf dem Markt Angebotsvielfalt und Wahlfreiheit für die Verbraucher deutlich reduziert. Ziel der SPD-Landtagsfraktion ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Kommunen in Zeiten von deregulierten Märkten zu erhalten und die Handlungsfähigkeit der Kommunen in diesem Bereich zu verbessern. In der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung wird daher eine neue Kategorie kommunaler wirtschaftlicher Betätigung eingeführt, die ausschließlich auf den Energiemarkt bezogen ist. In den neuen Anwendungsbereich fallen sämtliche Betätigungen innerhalb der Energieversorgung sowie Tätigkeiten mit einem unmittelbar funktionalen Bezug. Für die „energiewirtschaftliche Betätigung“ sollte die Anforderung gelten, dass sie nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde stehen muss. Bezüglich der Betätigung auf ausländischen Märkten soll dann lediglich eine Anzeigepflicht bestehen. Dadurch erhalten die Kommunen den Handlungsspielraum, den sie brauchen.

Wir müssen für die kommunalen Energieversorger bessere Rahmenbedingungen schaffen. Dies ist bereits 2009 durch die Lockerung der Subsidiaritätsklausel in Angriff genommen worden und wird nunmehr konsequent fortgeführt. Es geht um Dezentralisierung und Sicherung der Wertschöpfung vor Ort. Auch für den Bereich der Breitbandversorgung wird nun ein öffentlicher Zweck unterstellt, ohne dass er explizit nachgewiesen werden muss.

Entgegen dem eindeutigen und einhelligen Votum aller Anzuhörenden, die der federführende Innenausschuss durchgeführt hatte, hat nun die CDU-Fraktion der Reform nicht zugestimmt. Dieses Abstimmungsverhalten zeugt von einer Verantwortungslosigkeit gegenüber den kommunalen Interessen, die wir nicht nachvollziehen können.“

Quelle:
SPD-Landtagsfraktion
www.spdfraktion-rlp.de

 

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