.

.

Brück: Förderung der Kindertagesstätten durch das Land gesichert

Die Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz für Kindertagesstättenpolitik, Bettina Brück, begrüßt die Steigerung der Ausgaben für Investitionszuschüsse an Träger zum Ausbau des Angebots für unter Dreijährige in Kindertagesstätten.  „Kindertagesstättenpolitik ist seit Jahren ein Schwerpunktthema in Rheinland-Pfalz. Mit dem Landesprogramm ‚Zukunftschance Kinder-Bildung von Anfang an‘ hat Rheinland-Pfalz seit 2006 massiv in den Ausbau des Bildungsangebots im frühkindlichen Bereich investiert. Dadurch ist auch die U3-Versorgungsquote von damals 4% auf heute 39% gestiegen, so dass Rheinland-Pfalz die beste Versorgung aller westlichen Flächenländer hat“, ruft Brück in Erinnerung.

Es sei daher folgerichtig, dass das Land auch weiterhin seine Verantwortung wahrnimmt und die kommunalen Träger vor Ort beim Ausbau des Angebots für unter Dreijährige unterstütze. „Neben den im Regierungsentwurf bereits veranschlagten 21 Millionen Euro sind nun durch den Änderungsantrag von SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN rund 14 Millionen Euro in Form von Verpflichtungsermächtigungen hinzu gekommen. Dadurch ist gewährleistet, dass der Ausbau weiter voranschreiten kann“, so Brück.

Die Abgeordnete weist in diesem Zusammenhang auch auf das Engagement des Landes für Personalkosten hin. „Jährlich fließen Personalkostenzuschüsse für Krippen, Horte und Kindergärten in die Kommunen. Dazu kommen Bonuszahlungen an die kommunalen Träger, die eine hohe Ausbauleistung zu verzeichnen haben. Und nicht zuletzt erstattet das Land die Einnahmeausfälle, die den Kommunen durch die Beitragsfreiheit entstehen. Insgesamt sind dies 985 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren. Wer hier, wie die CDU, von einer Unterfinanzierung der Kindertagesstätten spricht, kennt den Haushalt nicht oder lebt auf einem fremden Planeten“, erklärt Brück.

„Die Kita ist für uns eine wichtige und qualitätsvolle Bildungseinrichtung. Unsere Kitas sind und bleiben beitragsfrei. Forderungen nach der Wiedereinführung von Kitagebühren lehnen wir aus Gerechtigkeitsgründen strikt ab“, so Brück abschließend.

Quelle:
SPD-Landtagsfraktion
www.spdfraktion-rlp.de

 
Hering/Noss: Kommunalwirtschaft gestärkt

Hendrik Hering, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen, Sport und Infrastruktur der Fraktion, Hans Jürgen Noss, begrüßen die heutige Verabschiedung der Reform des Gemeindewirtschaftsrechts im rheinland-pfälzischen Landtag und erklären:

„Um die Rahmenbedingungen der kommunalen Energieversorgung der Zukunft zu gestalten, ist eine Modernisierung des Gemeindewirtschaftsrechts von Rheinland-Pfalz notwendig: Im Rahmen der Liberalisierung der Märkte in Europa befinden sich die kommunalen Unternehmen im Wettbewerb mit großen privaten und staatlichen Unternehmen aus anderen europäischen Ländern und insbesondere mit den vier großen Stromkonzernen. Kommunale Unternehmen sind unverzichtbar, um deren Vormachtstellung in den nächsten Jahren deutlich aufzubrechen, um die Energiewende zu sichern, regionale Wertschöpfung zu erzeugen und Energie für alle bezahlbar zu halten.

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass eine Privatisierung von in öffentlicher Trägerschaft erbrachten Leistungen nicht zwangsläufig mehr Verbraucherrechte, preisgünstigere Angebote, höheres Qualitätsniveau oder höheren Gemeinwohlnutzen erzeugt. Ganz im Gegenteil hat die weitere Konzentration auf dem Markt Angebotsvielfalt und Wahlfreiheit für die Verbraucher deutlich reduziert. Ziel der SPD-Landtagsfraktion ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Kommunen in Zeiten von deregulierten Märkten zu erhalten und die Handlungsfähigkeit der Kommunen in diesem Bereich zu verbessern. In der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung wird daher eine neue Kategorie kommunaler wirtschaftlicher Betätigung eingeführt, die ausschließlich auf den Energiemarkt bezogen ist. In den neuen Anwendungsbereich fallen sämtliche Betätigungen innerhalb der Energieversorgung sowie Tätigkeiten mit einem unmittelbar funktionalen Bezug. Für die „energiewirtschaftliche Betätigung“ sollte die Anforderung gelten, dass sie nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde stehen muss. Bezüglich der Betätigung auf ausländischen Märkten soll dann lediglich eine Anzeigepflicht bestehen. Dadurch erhalten die Kommunen den Handlungsspielraum, den sie brauchen.

Wir müssen für die kommunalen Energieversorger bessere Rahmenbedingungen schaffen. Dies ist bereits 2009 durch die Lockerung der Subsidiaritätsklausel in Angriff genommen worden und wird nunmehr konsequent fortgeführt. Es geht um Dezentralisierung und Sicherung der Wertschöpfung vor Ort. Auch für den Bereich der Breitbandversorgung wird nun ein öffentlicher Zweck unterstellt, ohne dass er explizit nachgewiesen werden muss.

Entgegen dem eindeutigen und einhelligen Votum aller Anzuhörenden, die der federführende Innenausschuss durchgeführt hatte, hat nun die CDU-Fraktion der Reform nicht zugestimmt. Dieses Abstimmungsverhalten zeugt von einer Verantwortungslosigkeit gegenüber den kommunalen Interessen, die wir nicht nachvollziehen können.“

Quelle:
SPD-Landtagsfraktion
www.spdfraktion-rlp.de