Geschlechtergerechtigkeit
Hilfe, die Donnersberger Rundschau hängt noch in den 60ern fest! Unten findet Ihr unsere Stellungnahme, die leider nicht von der Rheinpfalz abgedruckt wurde. Es war auch einfach kein Platz mehr zwischen den 4 Texten von Männern die dort allesamt gegen das Gendern hetzen konnten. Lediglich ein Leser:innenbrief pro-Gendern wurde abgedruckt.
Das Frauenhaus im Donnersbergkreis ist seit 30 Jahren Zufluchtsstätte für Frauen und ihre Kinder, die wegen Gewalt in ihrem familiären oder häuslichen Umfeld ihre Wohnung verlassen. Luise Busch berichtet über die Arbeit im Frauenhaus Donnersberkgreis während der Coronkrise. Lest hier den ganzen Artikel!
Beratungstelefon Frauenhaus Donnersbergkreis 06352/401164 Frauenhaus Donnersbergkreis: 06352/4187 Bundesweites Hilfetelefon: 08000 116 016 (auch in vielen Fremdsprachen möglich) Verein „Frauen helfen Frauen Donnersbergkreis: 06361/1089(Luise Busch)
Hermine Frey war die erste Frau, die am 18. April 1920 in den Gemeinderat von Eisenberg gewählt wurde. Die 46jährige Hausfrau kandidierte auf der Liste der SPD bei der ersten Gemeinderatswahl nach 1918. Am 05.09.1923 legte Hermine Frey ihr Ratsmandat aus gesundheitlichen Gründen nieder. Nachgerückt ist dann ein Mann. Es sollte noch bis 1956 dauern bis mit der Sozialdemokratin Erna Heister wieder eine Frau in den Eisenberger Gemeinderat gewählt wurde.
Das Wahlrecht für Frauen in Deutschland verkündete am 12. November 1918 die aus der Novemberrevolution hervorgegangene Regierung des Rates der Volksbeauftragten. Damit hatte der jahrzehntelange Kampf der Frauen in verschiedenen Frauenorganisationen Erfolg.
Umgesetzt wurde damit auch eine alte Forderung der SPD. Schon im Erfurter Parteiprogamm von 1891 heißt es: „Ausgehend von diesen Grundsätzen, fordert die Sozialdemokratische Partei Deutschlands zunächst:
1. Allgemeines, gleiches, direktes Wahl- und Stimmrecht mit geheimer Stimmabgabe aller über 20 Jahre alten Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts für alle Wahlen und Abstimmungen.“
Anlässlich der heutigen Ausschusssitzung für Integration, Familie, Kinder und Jugend des rheinland-pfälzischen Landtags zum Thema Betreuungsgeld erklärt die Vorsitzende des Arbeitskreises für Integration, Familie, Kinder und Jugend, Ingeborg Sahler-Fesel:
"Auf unsere Initiative hin hat sich der Ausschuss für Integration, Familie, Kinder und Jugend des rheinland-pfälzischen Landtags in seiner aktuellen Sitzung mit der Kostenexplosion beim Betreuungsgeld befasst. Hintergrund sind die jüngsten Berechnungen aus Bayern, nach denen 50 bis 134 Planstellen für die Auszahlung des geplanten Betreuungsgeldes geschaffen werden müssten. Im Rahmen der Aussprache in der heutigen Sitzung wurde neben den bereits von uns geäußerten Zweifeln, dass das geplante Betreuungsgeld bildungs-, gleichstellungs- und familienpolitsicher Unsinn ist, sehr deutlich, dass die Einführung des Betreuungsgeldes auch in Rheinland-Pfalz zu einem erheblichen Mehraufwand in der Verwaltung führen wird. Die Hochrechnungen für Rheinland-Pfalz ergeben landesweit einen Bedarf von 25 Planstellen, die allerdings nur die Spitze des Kostenblocks bilden, der auf die Kommunen zukommt. Unausgegorene Ablenkungsmanöver der Bundesfamilienministerin, wie das Koppeln der Auszahlung des Betreuungsgeldes an die Vorsorgeuntersuchungen des Kinderarztes, könnten sich schnell zu einer Kostenlawine entwickeln. Daher unser Appell an die CDU: Stoppen Sie diesen Unsinn, der zu erheblichen Mehrkosten in der Verwaltung führt, und sorgen Sie für Planungssicherheit für die Familien!
Es ist wesentlich sinnvoller, in den Aus- und Aufbau von Krippen- und Kindergartenplätzen zu investieren. Familien brauchen verlässliche finanzielle Unterstützung und Bildungsinvestitionen."
Quelle: SPD-Landtagsfraktion, Maria Wagner/Sekretariat Pressestelle
Zur aktuellen Debatte um die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften erklären die Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF), Dr. Agnes Allroggen-Bedel, und der Sprecher Arbeitsgemeinschaft Schwule und Lesben in der SPD, Joachim Schulte:
"Die Anwendung des ,Ehegattensplitting' auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften ist ein logischer und längst fälliger Schritt in Richtung Gleichstellung", so Allroggen-Bedel. "Allerdings kann dies nur eine Übergangsregelung sein, solange es das Ehegattensplitting noch gibt." Die ASF fordere seit fast vierzig Jahren, das sozial ungerechte und alte Rollenmuster verstärkende Ehegattensplitting durch Individualbesteuerung zu ersetzen. Wie von der SPD vorgesehen, müsse es für schon bestehende Ehen selbstverständlich Vertrauensschutz geben.
Auch für Joachim Schulte ist es eine Frage der Gerechtigkeit, eingetragene Lebenspartnerschaften gegenüber verheirateten Paaren beim Einkommensteuerrecht nicht zu diskriminieren. "Dies müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, und es ist peinlich, dass wieder einmal das Bundesverfassungsgericht eingreifen musste. Aber auch wir sehen das Ehegattensplitting kritisch; es begünstigt Ehepaare mit einem hohen Einkommen und großen Unterschieden zwischen den Einkünften der Partner. Paare mit niedrigem Einkommen haben ebenso wenig davon, wie solche, die ungefähr gleich viel verdienen."
Die Europäische Union habe mehrfach wie die OECD dieses deutsche System kritisiert. Es zementiere tradierte Rollen- und Geschlechtermuster, ohne Kinder oder Familien zu fördern. Der Splittingvorteil ist umso größer je höher die Einkommensunterschiede sind und je mehr einer der Partner verdient, unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht. "Als Instrument der Familienförderung ist Ehegattensplitting ungeeignet", erklärt Schulte.
"Im Mittelpunkt der Unterstützung müssen die Kinder stehen. Ehen und Lebenspartnerschaften tragen eine hohe Verantwortung, wenn sie Kinder erziehen. Damit dürfen sie nicht alleingelassen werden", erklären Allroggen-Bedel und Schulte.
ASF und Schwusos begrüßen es sehr, dass die Diskussion um eine Änderung der überholten Förderungsstruktur endlich (wieder) in Gang kommt. Dabei muss vor allem darauf geachtet werden, dass die Mehrheit der Bezieher mittlerer und kleiner Einkommen von einer neuen Regelung profitiert.
Ein "Familiensplitting", wie es beispielsweise Frau Klöckner (CDU) fordert, "schränkt den Personenkreis jedoch zu sehr ein", so Allroggen-Bedel. "Denn dabei werden vor allem Familien mit einem hohen Einkommen und vielen Kindern begünstigt, während Familien mit kleinen und mittleren Einkommen wieder leer ausgehen."
Quelle: SPD-Landtagsfraktion, Maria Wagner/Sekretariat Pressestelle